RiesterRente
Förderberechtigte Personen

Die Grundvoraussetzung für die Riester-Förderung ist, dass Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Mittel- oder unmittelbar. Da der förderberechtigte Personenkreis bei der RiesterRente doch schon relativ weit gefasst ist finden Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch darin.

Unmittelbar förderberechtigte Personen

  • Angestellte welche der Rentenversicherungspflicht unterliegen

  • Selbstständige welche der Rentenversicherungspflicht unterliegen

  • Personen in der Elternzeit

  • 450 EUR Jobber welche sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit haben

  • Arbeitssuchende mit Bezug von Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

  • Azubis

  • Beamte

Nicht unmittelbar förderberechtigte Personen

  • Selbstständige / Freiberufler welche von der Rentenversicherungspflicht befreit sind

  • 450 EUR Jobber welche sich von der Rentenversicherungspflicht befreit haben

  • Hausfrauen/Hausmänner ohne Job

  • Gesellschafter-Geschäftsführer welche sich von der Rentenversicherungspflicht befreit haben

Personen welche selbst nicht zum Personenkreis der unmittelbar förderberechtigten zählen können aber über zum Beispiel Ihren Ehepartner, sofern dieser unmittelbar förderberechtigt ist, ein Anrecht auf RiesterFörderung erwerben!