RiesterRente
Förderberechtigte Personen
Die Grundvoraussetzung für die Riester-Förderung ist, dass Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Mittel- oder unmittelbar. Da der förderberechtigte Personenkreis bei der RiesterRente doch schon relativ weit gefasst ist finden Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch darin.
Unmittelbar förderberechtigte Personen
Angestellte welche der Rentenversicherungspflicht unterliegen
Selbstständige welche der Rentenversicherungspflicht unterliegen
Personen in der Elternzeit
450 EUR Jobber welche sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit haben
Arbeitssuchende mit Bezug von Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Azubis
Beamte
Nicht unmittelbar förderberechtigte Personen
Selbstständige / Freiberufler welche von der Rentenversicherungspflicht befreit sind
450 EUR Jobber welche sich von der Rentenversicherungspflicht befreit haben
Hausfrauen/Hausmänner ohne Job
Gesellschafter-Geschäftsführer welche sich von der Rentenversicherungspflicht befreit haben
Personen welche selbst nicht zum Personenkreis der unmittelbar förderberechtigten zählen können aber über zum Beispiel Ihren Ehepartner, sofern dieser unmittelbar förderberechtigt ist, ein Anrecht auf RiesterFörderung erwerben!