Kapitalauszahlung
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Halbeinkünfteverfahren
Das Halbeinkünfteverfahren kommt zum Einsatz, sofern Sie sich für die Kapitalauszahlung nach der Beitragsphase entscheiden. Die Alternative wäre hier, die lebenslange Verrentung – dazu siehe die Ertragsanteilsbesteuerung. Das Halbeinkünfteverfahren gibt es ausschließlich, bei in der Beitragsphase staatlich ungeförderten, privaten Rentenversicherungen. Bei staatlich geförderten Produkten wie der RiesterRente oder der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt die komplette Kapitalauszahlung (nicht nur der Ertrag) zu 100% Ihren dann gültigen persönlichen Steuersatz. Dazu weiter unten mehr.
Kapitalauszahlungen für Versicherungsverträge mit Beginn vor 2005 sind unter gewissen Voraussetzungen komplett steuerfrei! Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Verträge dadurch rentabel sind – Stichwort Kosten!
Funktionsweise
VORAUSSETZUNG
Vertrag läuft seit mindestens 12 Jahren
Kapitalauszahlung frühestens mit dem 62. Lebensjahr (für Verträge ab 2012)
Beim Halbeinkünfteverfahren wird, wie der Name vermuten lässt, die Hälfte vom Unterschiedsbeitrag mit Ihren dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert. Der Unterschiedsbetrag ist nichts anderes als der Ertrag der über Ihren eingezahlten Beiträgen liegt.
Beispiel
Annahme
100 EUR Monatsbeitrag
30 Jahre Laufzeit
Auszahlung mit dem 62. Lebensjahr
Persönlicher Steuersatz 20%
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Steuerlast nur 3.600 EUR
auf eine Kapitalauszahlung von 72.000 EUR
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Halbeinkünfteverfahren
Zum Vergleich die Steuerlast bei einer
RiesterRente = ca. 14.400 EUR (wobei hier nur 30% förderunschädlich kapitalisierbar sind!)
Betriebliche Altersvorsorge = ca. 14.400 EUR (realistischer ~20.000 EUR a. G. höherem persönlichen Steuersatz)
Aber bleiben wir fair! Die oben aufgeführten 2 Rentenversicherungen werden dafür in der Beitragsphase gefördert bzw. subventioniert.
Trotz größter Sorgfalt verstehen sich die Beispielberechnungen ohne Gewähr. Bei allen finanzmathematischen Berechnungsbeispielen handelt es sich um modellhafte Illustrationen. Hier erfolgt ausdrücklich keine steuerliche Beratung! Hierfür wenden Sie sich bitte an den Steuerberater Ihres Vertrauens!